Immmobilienwissen+  Praxisfall Nr. 1

„NULL Verständnis, dass sowas so lange dauert!“

Diesen Satz hören wir gelegentlich von Eigentümern – insbesondere in neu errichteten Wohnanlagen. Aus Sicht des Eigentümers scheint die Sache einfach: Der Obertürschließer funktioniert nicht mehr richtig. Warum beauftragt die Hausverwaltung nicht einfach einen Handwerker? Die Antwort lautet: Weil genau das für die Eigentümergemeinschaft teuer werden kann.

Der Fall aus der Praxis

In einer von uns verwalteten Neubauanlage wurde ein defekter Obertürschließer gemeldet. Natürlich möchten auch wir, dass der Mangel möglichst schnell beseitigt wird. Dennoch beginnt unsere Arbeit zunächst nicht mit einem Reparaturauftrag, sondern mit der Prüfung der Gewährleistung.

Warum wir nicht sofort einen Handwerker beauftragen

Bestehen noch Gewährleistungsansprüche, melden wir den Mangel zunächst beim Bauträger oder Bauunternehmer an. Dieser schaltet häufig den Hersteller oder das ausführende Fachunternehmen ein. Diese Abstimmungen benötigen leider oft mehr Zeit als gewünscht.

Warum wir uns bewusst für diesen Weg entscheiden

Natürlich könnten wir den nächstbesten Handwerksbetrieb beauftragen. Das wäre vermutlich der schnellste Weg. Unsere Aufgabe endet jedoch nicht mit einer schnellen Reparatur. Wir vertreten die Interessen der gesamten Eigentümergemeinschaft. Deshalb prüfen wir zuerst, ob der Schaden im Rahmen der Gewährleistung kostenfrei beseitigt werden kann. Ein vorschneller Eingriff durch ein anderes Unternehmen kann unnötige Kosten verursachen und im ungünstigsten Fall sogar Gewährleistungsansprüche gefährden.

Unsere Verantwortung

Als Hausverwaltung vertreten wir weder den Bauträger noch einzelne Handwerksbetriebe. Wir vertreten die Eigentümergemeinschaft. Dazu gehört es, bestehende Gewährleistungsrechte konsequent zu sichern – auch wenn dies manchmal Geduld erfordert. Langfristig kann diese Geduld der Gemeinschaft erhebliche Kosten ersparen.

Was dieser Fall zeigt

Die schnellste Lösung ist nicht immer die wirtschaftlich sinnvollste. Gerade innerhalb der Gewährleistungsfrist bedeutet professionelles Handeln häufig, den rechtlich richtigen Weg zu wählen und nicht den vermeintlich einfachsten.

Unser Fazit

Wenn sich eine Reparatur in einer Neubauanlage verzögert, bedeutet das nicht automatisch, dass nichts geschieht. Oft läuft im Hintergrund bereits ein Gewährleistungsverfahren mit mehreren Beteiligten. Unsere Aufgabe ist es, diesen Prozess konsequent zu begleiten und die Interessen der Eigentümergemeinschaft bestmöglich zu vertreten.