„Tagesordnungspunkt 15: Verschiedenes“ – sinnvoll?

Wer regelmäßig Eigentümerversammlungen besucht, kennt ihn: den letzten Tagesordnungspunkt mit der Überschrift „Verschiedenes“, „Sonstiges“ oder „Allgemeines“. Bei Fichter & Storck werden Sie einen solchen Tagesordnungspunkt in der Regel nicht finden. Warum ist das so?

Der Sinn einer Tagesordnung

Die Tagesordnung informiert alle Eigentümer bereits mit der Einladung darüber, welche Themen behandelt und welche Beschlüsse gefasst werden sollen. So können sich alle Beteiligten vorbereiten und ihre Rechte sachgerecht wahrnehmen.

Was viele Eigentümer überrascht

Unter einem allgemeinen Tagesordnungspunkt wie „Verschiedenes“ können in der Regel keine wirksamen Beschlüsse über neue Themen gefasst werden. Der Grund ist einfach: Aus der Einladung war für die Eigentümer nicht erkennbar, dass über diese Angelegenheit abgestimmt werden soll. Gerade deshalb ist eine sorgfältig vorbereitete Tagesordnung so wichtig.

Warum wir darauf verzichten

Wir konzentrieren uns in der Eigentümerversammlung auf die Punkte, zu denen eine ordnungsgemäße Beschlussfassung möglich ist. Sind alle Tagesordnungspunkte abgearbeitet, schließen wir die Versammlung.

Selbstverständlich stehen wir Eigentümern auch nach dem offiziellen Ende der Versammlung gerne für Gespräche zur Verfügung. Diese dienen jedoch dem persönlichen Austausch und nicht der Beschlussfassung. Neue Themen nehmen wir auf, bereiten sie sorgfältig vor und setzen sie – sofern erforderlich – als ordnungsgemäß angekündigten Tagesordnungspunkt auf die nächste Eigentümerversammlung.

Unser Fazit

Der Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wirkt auf den ersten Blick sinnvoll. Für rechtssichere Beschlussfassungen bietet er jedoch regelmäßig keinen Mehrwert. Deshalb legen wir Wert auf eine klar strukturierte Tagesordnung mit eindeutig bezeichneten Beschlussgegenständen. Das schafft Transparenz, Rechtssicherheit und faire Beteiligungsmöglichkeiten für alle Eigentümer.