„Die Wohnfläche steht doch im Grundbuch …!“
Diese Aussage hören wir immer wieder. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass im Grundbuch alle wesentlichen Informationen über eine Immobilie zu finden sind – einschließlich der Wohnfläche.
Unsere Antwort lautet fast immer: Nein. Die Wohnfläche steht dort nicht.
Was steht eigentlich im Grundbuch?
Das Grundbuch dokumentiert vor allem die rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie. Dazu gehören beispielsweise das Eigentum, das Bestandsverzeichnis, Belastungen in Abteilung II sowie Grundschulden in Abteilung III. Angaben zur Wohnfläche gehören nicht zum Inhalt des Grundbuchs.
Informationen stehen selten an einer einzigen Stelle
Die Praxis zeigt: Wer eine Immobilie richtig beurteilen möchte, muss Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen. Die eigentliche Herausforderung besteht oft nicht darin, die Unterlagen zu verstehen, sondern zunächst zu wissen, wo sie überhaupt zu finden sind.
So arbeiten wir
Zu Beginn eines Verkaufsauftrags beschaffen wir zunächst einen aktuellen Grundbuchauszug. Doch unsere Arbeit endet dort nicht.
Gerade die Eintragungen in Abteilung II geben uns häufig Hinweise darauf, dass weitere Unterlagen für die Vermarktung wichtig sein können. Dazu zählen beispielsweise die zugrunde liegenden notariellen Bewilligungen zu Dienstbarkeiten, Wohnungsrechten, Nießbrauchrechten, Reallasten oder Vormerkungen. Soweit diese Unterlagen für den Verkauf relevant sind, beschaffen wir sie bereits frühzeitig.
Das Bestandsverzeichnis verrät oft mehr, als man denkt
Besondere Aufmerksamkeit schenken wir außerdem dem Bestandsverzeichnis. Daraus lässt sich häufig erkennen, dass einer Wohnungs- oder Teileigentumsanlage mehrere notarielle Urkunden zugrunde liegen.
Deshalb verlassen wir uns nicht allein auf die ursprüngliche Teilungserklärung. Wir prüfen vielmehr, ob im Laufe der Jahre Ergänzungen, Änderungsvereinbarungen oder weitere Urkunden hinzugekommen sind und beschaffen diese ebenfalls. Erst dann lässt sich zuverlässig beurteilen, welche Regelungen tatsächlich gelten.
Unsere Aufgabe beginnt oft mit der Recherche
Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit besteht darin, die richtigen Unterlagen überhaupt erst zusammenzustellen. Durch unsere tägliche Tätigkeit wissen wir, welche Behörden, Archive, Banken oder sonstigen Stellen die benötigten Informationen bereithalten. Erst wenn alle Puzzleteile auf dem Tisch liegen, lässt sich eine Immobilie rechtssicher bewerten oder vermarkten.
Unser Fazit
Das Grundbuch ist eine unverzichtbare Informationsquelle – aber längst nicht die einzige. Viele entscheidende Unterlagen befinden sich an anderer Stelle. Deshalb beginnt unsere Arbeit häufig dort, wo der Grundbuchauszug endet: bei der systematischen Beschaffung und Auswertung aller relevanten Informationen.

