„Warum will der Makler meinen Ausweis sehen?“

Eine ganz normale Frage

Ein Käufer hat über unsere Maklerfirma ein Haus, ein Bauplatz oder eine Eigentumswohnung gekauft. Nun fordern wir eine Kopie des Personalausweises. Warum ist das so?  Die Antwort liegt im Geldwäschegesetz.

Auch Immobilienmakler sind verpflichtet

Immobilienmakler gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Sie müssen unter anderem die Identität der maßgeblichen Personen feststellen und überprüfen, wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und ihre Maßnahmen dokumentieren. Es geht dabei nicht um ein persönliches Misstrauen gegenüber einem bestimmten Kunden, sondern um eine gesetzliche Pflicht.

Wann wird identifiziert?

Beim vermittelten Immobilienkauf greift eine besondere Regel: Die Vertragsparteien sind grundsätzlich zu identifizieren, sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Geschäfts besteht und die Beteiligten hinreichend bestimmt sind. Nicht jeder unverbindliche Besichtigungstermin löst deshalb schon dieselbe Identifizierungssituation aus. Sind für beide Seiten jeweils verpflichtete Makler tätig, gelten besondere Zuordnungsregeln.

Welche Angaben sind erforderlich?

Bei natürlichen Personen gehören hierzu unter anderem Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Die Angaben müssen anhand geeigneter Dokumente überprüft werden. Bei Gesellschaften ist die Prüfung umfangreicher: Dann sind auch Vertretungsbefugnisse sowie Eigentums- und Kontrollstrukturen und gegebenenfalls wirtschaftlich Berechtigte zu berücksichtigen.

Was passiert mit den Informationen?

Die erforderlichen Angaben und Prüfungen sind nach dem Geldwäschegesetz aufzuzeichnen und grundsätzlich fünf Jahre aufzubewahren; anschließend gelten gesetzliche Löschpflichten, soweit keine andere Aufbewahrungspflicht eingreift. Die Unterlagen sind nicht für eine beliebige Nutzung gedacht, sondern dienen der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

So arbeiten wir

Wir erklären unseren Kunden, weshalb wir bestimmte Unterlagen benötigen und zu welchem Zeitpunkt die Prüfung stattfindet. Bei Gesellschaften oder Vertretungen klären wir zusätzliche Angaben frühzeitig. So wird aus einer möglicherweise ungewohnten Nachfrage ein nachvollziehbarer Schritt in einer ordentlichen Verkaufsabwicklung.

Die Ausweisprüfung beim Immobilienkauf ist kein Misstrauensvotum. Sie ist ein gesetzlich vorgeschriebener Teil professioneller Maklerarbeit. Transparenz darüber macht den Vorgang für alle Beteiligten einfacher.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

Fachliche Grundlagen (zur redaktionellen Prüfung)

  • §§ 2, 10–12, 8 GwG